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Flurneuordnungen & Dorferneuerungen

Flurneuordnung Gösseldorf III

Letzte Aktualisierung: 18.09.2025

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg
Telefon +49 951 837-0

ALE-OFR-B2-7571-27-1-16
Bamberg, 02.09.2025

Einstellung des Verfahrens

Flurneuordnung Gösseldorf III
Stadt Waischenfeld, Landkreis Bayreuth

A       Entscheidender Teil 

  1. Einstellung der Flurbereinigung

Nach § 9 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG- wird das mit  Beschluss vom 14.11.2016 Gz. L-A 7533-1149 angeordnete Verfahren Gösseldorf III eingestellt.

  1. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung   VwGO   wird die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet mit der Folge, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben.

  1. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg
(Postanschrift: Postfach 11 01 64, 96029 Bamberg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen  und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

B       Hinweise 

Offenlegung des Einstellungsbeschlusses

Dieser Einstellungsbeschluss wird in der Stadt Waischenfeld und den angrenzenden Gemeinden Mistelgau, Aufseß, Plankenfels, Ahorntal und den Marktgemeinden Wiesenttal sowie Gößweinstein öffentlich bekannt gemacht (§§ 6 Abs. 2, 110 FlurbG, Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 2 GO).

Der Einstellungsbeschlusses liegt nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen in der o. g. Gemeinde zur Einsichtnahme  für die Beteiligten aus (§§ 6 Abs. 3, 115 Abs. 1 FlurbG).

Der Einstellungsbeschluss kann innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken auf der Seite Projekte in Oberfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.

https://www.ale-oberfranken.bayern.de/137278/index.php

Begründung 

Das Flurneuordnungsverfahren Gösseldorf III wurde am 14. November 2016 gemäß §§ 1, 4 und 37 FlurbG zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft angeordnet. Die Konzeptionierung und Ausarbeitung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen gemäß § 41 FlurbG bis zur Genehmigungsreife wurde dabei an ein Planungsbüro vergeben. Während der Planung sind die Kosten für die Herstellung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erheblich gestiegen. Diese Kosten würden zum Teil als Beiträge nach § 19 FlurbG von den Beteiligten getragen werden. Dadurch  hat sich die Beitragslast der Teilnehmer so stark erhöht, dass eine Flurneuordnung keinen wirtschaftlichen Erfolg mehr verspricht und daher nicht mehr als zweckmäßig angesehen werden kann. Zugleich konnte aufgrund  geänderter Pachtverhältnisse und der dadurch geschaffenen langfristig gesicherten Bewirtschaftungsverhältnisse auch ein gemindertes Maß an der  Notwendigkeit einer Bodenordnung festgestellt werden.

Im Rahmen der Teilnehmerversammlung zur Vorstandsneuwahl am 24. März 2025, zu der durch öffentliche Bekanntmachung geladen wurde, wurde während einer Unterbrechung der offiziellen Teilnehmerversammlung eine Abstimmung in Eigenregie zur Weiterführung vollzogen. Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprach sich  für die Einstellung des Verfahrens aus. Es wurden dabei keine Einwände  gegen die Einstellung des Verfahrens vorgebracht.

Daraufhin wurde ein von 14 Teilnehmern unterschriebenes Schriftstück  eingereicht, in dem um Einstellung des Verfahrens gebeten wurde. Der Widerstand einzelner Teilnehmer ist zwar für sich genommen kein Grund, ein  Verfahren nachträglich einzustellen, da die Vorteile, die ein Neuordnungsverfahren für die Gesamtheit der Teilnehmer bietet, die Nachteile für den  Einzelnen immer noch überwiegen können. Im Fall des Verfahrens Gösseldorf III ist die Zweckmäßigkeit der Flurneuordnung – anders als zum Zeitpunkt der Anordnung – nicht mehr gegeben.

Nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Optionen hat der neu konstituierte Vorstand am 22. April 2025 den Antrag gestellt, das Verfahren  Gösseldorf III beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken einzustellen. Dieser Antrag wurde nach umfassender Beratung und Diskussion mehrheitlich beschlossen.

Die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO war anzuordnen, da die Einstellung und der damit einhergehenden Wiederherstellung der vor Anordnung des Verfahrens geltenden Besitzstände und Rechtslage im Interesse aller Beteiligten liegt. Insofern liegt der Sofortvollzug nicht nur im Interesse der Beteiligten, sondern auch im öffentlichen Interesse, für klare Besitzverhältnisse zu sorgen.

gez. Lothar Winkler

 

Teilnehmergemeinschaft Gösseldorf III

Projektleiter
Yannick Friedl
Telefon +49 951 837-320
yannick.friedl@ale-ofr.bayern.de

Örtlicher Vorstand
Name                                  Funktion
Markus Harrer                   Örtlich Beauftragter
Anton Schwarzmann       stellv. Wegbaumeister
Bernhard Sebald               Wegbaumeister

Stellvertreter
Thomas Ott                        stellv. Örtlich Beauftragter
Mario Neuner                     stellv. Pflanzmeister
Christiane Bezold              Pflanzmeisterin

Wahl: 26.06.2017
Nächste Wahl: 24.03.2025

Statistik
Anordnung: 2016
Verfahrensfläche: 206 ha

Beteiligt sind
Flurstücke: 319
Besitzstände: 36
Personen: 45

 

 

Flurneuordnung Saugendorf II

Letzte Aktualisierung: 05.09.2025

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg
Telefon +49 951 837-0

 

Ländliche Entwicklung Saugendorf II
Stadt Waischenfeld, Landkreis Bayreuth

Gz. ALE-OFR-B2-7571-28-12-1

Bekanntmachung und Ladung

Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet Saugendorf II werden hiermit zu einer

T e i l n e h m e r v e r s a m m l u n g

eingeladen.

Versammlungsort:               Gemeindehaus Gösseldorf

Versammlungszeit:             Montag, 20.10.2025, 19:00 Uhr

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Allgemeine Aussprache zur Fortsetzung bzw. Einstellung des Flurneuordnungsverfahrens Saugendorf II

3. Sonstiges

Bamberg, den 02.09.2025
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

gez. Joachim Block
Baudirektor

 

Teilnehmergemeinschaft Saugendorf II

Projektleiter
Michael Albus
Telefon +49 951 837-333
michael.albus@ale-ofr.bayern.de

Örtlicher Vorstand
Name                                   Funktion
Stefan Sebald                    Örtlich Beauftragter
Monika Gold                       Pflanzmeisterin
Toni Bauernschmitt          Wegbaumeister

Stellvertreter
Andreas Schrüfer              stellv. Wegbaumeister
Stefan Berner
Karin Schrüfer

Wahl: 27.12.2024

Statistik
Anordnung: 2016
Verfahrensfläche: 192 ha

Beteiligt sind
Flurstücke: 236
Besitzstände: 41
Personen: 52