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Die älteste Urkunde Waischenfelds (von 1122)
Otto, durch Gottes Gnade demütiger Bischof der Bamberger Kirche. Weil
eine Sache leicht in Vergessenheit gerät, wenn man ihren Ursprung nicht
weiß, muß der Lauf der Dinge schriftlich festgehalten werden, damit er
nicht in späteren Zeiten dem Gedächtnis entgleitet. Deshalb geben wir
allen Christgläubigen, den zukünftigen wie den gegenwärtigen, bekannt,
daß gemäß dem Rat unserer Geringigkeit ein Edelmann, namens Wirint von
"wischenvelt" (Waischenfeld), als er im Gefühl der göttlichen Liebe, um
seine Seele zu gewinnen, auf alle seine weltliche Habe verzichtete,
seinen ganzen Landbesitz samt der zu zerstörenden Burg bei Waischenfeld
an den Altar des hl. Michael auf dem Berg zu Bamberg mit der Bestimmung
übertrug, daß wenn sein damals noch in den Knabenjahren stehender Sohn
Konrad sein Leben ohne Erben beschließe, das vorgenannte Kloster den
bezeichneten Landbesitz samt der zu zerstörenden Burg ganz besitzen
solle; sofern er aber um einen Erben zu haben eine ihm passende Frau
heirate, sollten die beiden Landbesitzungen "Nueneigen" (wohl Neuenhaid
nordwestlich von Waischenfeld) und "heroltesberge" (Heroldsberg) dem
Kloster verbleiben und die Mönche sie zu ihrem Nutzen verwenden, und
alles übrige solle Konrad haben.
Als dies so geregelt und durch mich und den Abt Wohlfram richtig zu
Ende gebracht war, kamen, nachdem Konrad die Agathe, Tochter des
Hertnid von "greifesbach" (Graisbach) geheiratet hatte, beide zu mir
mit der dringenden Bitte, daß es ihnen mit meiner Erlaubnis freistehen
solle, jene Landbesitzungen, die die Mönche bereits in Gebrauch
genommen hatten, zum wohl entsprechenden Preis loszukaufen mit
folgender Bedingnis: Sollten beide ohne Erben aus dem Leben scheiden,
wollten sie ihren gesamten beiderseitigen Besitz dem genannten Kloster
zuwenden. Dies wurde so genehmigt, übertragen und bekräftigt und vor
den verlässigsten Zeugen unter dem Bannfluch verbindlich gemacht und
bestätigt. Wer aber diese Bestätigung und Genehmigung kraftlos machen
wollte, der fürchte, sofern er nicht wieder Vernunft annimmt, daß er
mit ewigem Fluch geschlagen werde und die Vertreibung durch den
himmlischen Fürsten Michael erleiden müsse.
Zeugen dieser Sache sind gewesen:
Probst Eberhard, ProbstTiemo, Kustos Ulrich, Arnold von Kunstadt und
sein Bruder Wirint, Ratloch und sein Sohn Wieger, Gundloch von
Obristfeld, Heinrich von Weiden, Adelbert von "Wiselaha" u. andere mehr.
Darauf billigten Konrad mit seiner Freundschaft und ebenso Agathe und
ihre Freundschaft diese Bitte und Übereinkunft in kräftigster Form, und
nachdem beiderseits sehr treue Zeugen gewonnen worden waren, gaben sie
den Mönchen den festgesetzten Geldbetrag für den Gütertausch unter
Erneuerung der vorgenannten Bedingung und übertrugen zur selben Stunde
vor uns und den Zeugen sowohl ihre Guter als auch jene, die sie von den
Mönchen losgekauft hatten, in die Hand des Domstift-Ministrialen Tiemo,
daß er sie nach ihrem Tod an das Kloster des hl. Michael weitergebe,
wenn sie ohne Erben aus dem Leben scheiden mußten.
Und damit die Kenntnis dieses Vorgangs künftig nicht ausgelöscht werde,
und nicht die einen von den andern ein Unrecht erdulden mußten, haben
wir auf Bitten des Herrn Abtes Wolfram sowie des Konrad und der Agathe
zwei mit Bestätigung unseres Siegels bezeichnete Urkunden schreiben
lassen, von denen wir die eine dem Abt, die andere dem Konrad und der
Agathe gegeben haben.
Dabei haben wir alle Liebhaber der Gerechtigkeit gebeten und ermahnt,
daß sie, falls künftig zwischem dem Kloster und Konrad und Agathe über
diese durch eine so gerechte Entscheidung angesichts unserer Kirche
geordnete Angelegenheit Zweifel oder Streit entstehen sollte, aus der
Lesung dieser urkundlichen Niederschrift über den Sachverhalt die reine
Wahrheit entnehmen sollten.
Zugleich auch sollten sie erkennen, daß durch die Macht Gottes des
allmächtigen Vaters, des Sohnes und des hl. Geistes, sowie des hl.
Petrus sich ein jeder in die Schlingen unseres Bannes verstrickt, der
sich in frechem Wagemut erkühnen wollte, daran zu rühren.
Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1122, in der 15. Indiktion, als Heinrich, der Sohn des Kaisers Heinrich, König war.
Zum Segen! Amen.
Diese Übersetzung folgt (mit möglichst strengem Anschluß) dem Wortlaut
des Originals im Hauptstaatsarchiv München, nicht den kürzeren und zum
Teil variierten Fassungen im Staatsarchiv Bamberg (Kloster-Urkunde
Michelsberg und Urkunde auch des Abtes Andreas).
Waischenfeld, 16. XI I . 1944, übersetzt von: Benedikt Spörlein
NB. Kaiser Heinrich 1056-1106; König Heinrich 1106-1125. Bischof Otto von Bamberg, gest. 29.6.1139 im 70. Lebensjahr.
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